Pakt für den Rechtsstaat – zur Stärkung von Justiz und Polizei
„Die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung vor Kriminalität und Terror sind eine der Hauptaufgaben unseres Staates und eines der zentralen Themen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag“, betont Michael Grosse-Brömer. Nachdem die CDU/CSU-Fraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bürger beschlossen hat, bleibt die Stärkung von Polizei und Justiz auch in dieser Wahlperiode ein Kernanliegen der Unionsfraktion. So finden sich auf Initiative von CDU und CSU zahlreiche Maßnahmen im Koalitionsvertrag wieder, die die weitere Stärkung des Rechtsstaates zum Ziel haben. Die Schaffung von 15.000 neuen Polizeistellen in Bund und Ländern und 2000 neuen Richterstellen sind hierfür nur ein Beispiel. In dieser Sitzungswoche veranstaltete die CDU/CSU-Fraktion einen Kongress, der sich mit Themen der Sicherheit beschäftigte. Unter dem Titel „Pakt für den Rechtsstaat – zur Stärkung von Justiz und Polizei“ tauschten sich zahlreiche Experten aus Justiz, Polizei und Politik darüber aus, wie der Schutz der Bürger und die Arbeit der Polizei und der Justiz weiter verbessert werden kann. Auch Michael Grosse-Brömer nutzte die Gelegenheit, um an dem Kongress teilzunehmen. Nach einleitenden Worten von Volker Kauder und einer Grundsatzrede zur inneren Sicherheit von Bundesinnenminister Horst Seehofer, standen vor allem die Themen einer effizienteren und stärkeren Justiz sowie der Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Fokus des Kongresses.
Keine staatlichen Gelder für die NPD
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche beschlossen, einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Entfallen soll damit auch die steuerliche Begünstigung der Partei. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2017 die Missachtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und das Verfolgen von verfassungsfeindlichen Zielen durch die NPD festgestellt, sah aber von einem Verbot der Partei ab. Gleichzeitig öffnete das Bundesverfassungsgericht jedoch die Möglichkeit, Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, zu sanktionieren. Von dieser Möglichkeit möchte der Deutsche Bundestag nun Gebrauch machen. Er stellt daher einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Der Ausschluss soll zunächst für sechs Jahre gelten. „Eine der zentralen Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik war die Schaffung der wehrhaften Demokratie. Mit dem Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung erhält die wehrhafte Demokratie ein wichtiges Instrument mehr, um sich vor ihren Feinden zu schützen. Dass eine Partei keine Gelder von dem Staat erhält, den sie ablehnt und sogar abschaffen will, ist nur folgerichtig. Es freut mich daher, dass der Deutsche Bundestag mit einer großen Mehrheit dem Antrag zugestimmt hat“, kommentiert der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer.
Für die Religionsfreiheit
Das Recht auf Religionsfreiheit steht weltweit stark unter Druck. Die Unionsfraktion hatte daher das Auswärtige Amt aufgefordert, alle zwei Jahre einen Religionsfreiheitsbericht vorzulegen, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde. Darüber hinaus wurde jüngst erstmals das Amt eines Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit geschaffen. „Der beharrliche Einsatz für die Religionsfreiheit und für die verfolgten Christen weltweit ist ein Grundpfeiler der Politik der CDU/CSU-Fraktion“, betont Michael Grosse-Brömer. Zahlreiche Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion setzen sich auf den unterschiedlichsten Ebenen für die Religionsfreiheit weltweit ein, darunter auch der Vorsitzende, Volker Kauder. Kauder reist immer wieder in Länder, in denen Christen und andere Religionen unterdrückt oder gar verfolgt werden. Außerdem hat er mehrere Bücher über das Thema veröffentlicht. Als Leser dieses Newsletters haben Sie die Möglichkeit, das Buch von Volker Kauder „Verfolgte Christen: Einsatz für die Religionsfreiheit“ zu gewinnen. Verlost wird ein Exemplar. Senden Sie hierzu einfach bis Montag, 30. April, 08:00 Uhr eine E-Mail an michael.grosse-broemer@bundestag.de mit dem Stichwort: Gewinnspielteilnahme. Unter allen Einsendungen entscheidet das Los. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
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