

Liebe Leserinnen und Leser,
erfreulicherweise geht die Zahl der Corona-Infizierten im Vergleich zu den vorangegangenen Wochen weiter zurück. Das zeigt, dass die - für uns alle harten - Maßnahmen wirken und sehr viele Menschen in unserem Land sich weiterhin achtsam und gemeinschaftlich an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Auch wenn uns das alle weiter fordert, gilt es aber angesichts der sich ausbreitenden und gleichzeitig ansteckenderen Veränderungen des Corona-Virus, diese Maßnahmen zunächst weiter zu führen. Aus diesem Grund haben sich die Landesregierungen gemeinsam mit der Bundesregierung darauf verständigt, die bereits bestehenden Beschlüsse zu verlängern. Diese Zumutungen sind leider weiterhin notwendig, damit wir einen erneuten Anstieg an Neuinfektionen vermeiden. Nun liegt es wie immer an den einzelnen Bundesländern, die getroffenen Vereinbarungen auf der Landesebene umzusetzen.
erfreulicherweise geht die Zahl der Corona-Infizierten im Vergleich zu den vorangegangenen Wochen weiter zurück. Das zeigt, dass die - für uns alle harten - Maßnahmen wirken und sehr viele Menschen in unserem Land sich weiterhin achtsam und gemeinschaftlich an die geltenden Kontaktbeschränkungen halten. Auch wenn uns das alle weiter fordert, gilt es aber angesichts der sich ausbreitenden und gleichzeitig ansteckenderen Veränderungen des Corona-Virus, diese Maßnahmen zunächst weiter zu führen. Aus diesem Grund haben sich die Landesregierungen gemeinsam mit der Bundesregierung darauf verständigt, die bereits bestehenden Beschlüsse zu verlängern. Diese Zumutungen sind leider weiterhin notwendig, damit wir einen erneuten Anstieg an Neuinfektionen vermeiden. Nun liegt es wie immer an den einzelnen Bundesländern, die getroffenen Vereinbarungen auf der Landesebene umzusetzen.
Zu den Beschlüssen
Geben Sie auf sich Acht.
Ihr
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MGB im Interview bei Phoenix

Zum Thema Parlamentsbeteiligung in Corona-Zeiten hat der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Michael Grosse-Brömer, am heutigen Freitag mit der Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im TV-Sender Phoenix diskutiert. Grosse-Brömer machte dabei einmal mehr klar, dass das Parlament in der Corona-Krise die wesentlichen Entscheidungen trifft und klar auf dem Fahrersitz sitzt.
Das Phoenix-Interview
Natur- und Insektenschutz gemeinsam mit der Landwirtschaft
In dieser Woche hat das Bundeskabinett das Insektenschutzgesetz verabschiedet. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt jetzt das parlamentarische Verfahren. Michael Grosse-Brömer machte anlässlich des Beschlusses durch das Kabinett klar, dass die CDU/CSU-Fraktion auch weiter eng an der Seite der Landwirtinnen und Landwirte steht.
Die Union wolle wie große Teile der Bevölkerung natürlich mehr Insektenschutz. Aber das solle gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden und nicht gegen sie. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat deshalb für Verbesserungen gekämpft und war erfolgreich. Schon jetzt konnte erreicht werden, dass die Ausnahmeregelungen im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutzverordnung sehr offen formuliert und weit gefasst sind. Sie eröffnen den Ländern weiten Spielraum. In FFH- und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben. Während die Ausnahmen weiter bestehen bleiben, wird in FFH-Gebieten das Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland beschränkt. Dort also, wo der Einsatz ohnehin nur sehr beschränkt vonstattengeht. Der Anbau von Sonderkulturen wie Obst und Gemüse oder von Wein und Hopfen sowie die Saat- und Pflanzengutvermehrung sind davon zudem ausdrücklich ausgenommen. Für Ackerland wird der kooperative Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft dem Ordnungsrecht vorgezogen. Das sind nur einige Beispiele für die Erfolge, die die Union bereits vor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen erzielen konnte.
Julia Klöckner hat die Punkte genannt, die aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion für das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz wichtig sind. Dazu zählt auch die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklausel, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist. "Vereinbarungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerien wie bei uns in Niedersachsen zeigen, dass eine freiwillige Kooperation funktioniert", erklärt MGB. Deshalb setzt die Unionsfraktion auf einen gemeinsamen Weg. "Den sogenannten Niedersächsischen Weg unterstützte ich vollständig. Wir wollen, dass einvernehmlich getroffene Vereinbarungen wie eben der Niedersächsische Weg, den es in anderen Ländern in ähnlicher Art und Weise ebenfalls gibt, weiterhin Gültigkeit behalten. Viele Landwirte haben mir im persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ihnen das besonders wichtig ist. Wir als CDU/CSU haben schon jetzt von Seiten der Landwirtschaft viel Lob für die von uns erreichten Änderungen bekommen", betont Grosse-Brömer. Die CDU/CSU-Fraktion wird die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf daher natürlich engagiert begleiten.
Die Union wolle wie große Teile der Bevölkerung natürlich mehr Insektenschutz. Aber das solle gemeinsam mit der Landwirtschaft umgesetzt werden und nicht gegen sie. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat deshalb für Verbesserungen gekämpft und war erfolgreich. Schon jetzt konnte erreicht werden, dass die Ausnahmeregelungen im Insektenschutzgesetz und in der Pflanzenschutzverordnung sehr offen formuliert und weit gefasst sind. Sie eröffnen den Ländern weiten Spielraum. In FFH- und Vogelschutzgebieten wird es kein generelles Verbot der Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln geben. Während die Ausnahmen weiter bestehen bleiben, wird in FFH-Gebieten das Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland beschränkt. Dort also, wo der Einsatz ohnehin nur sehr beschränkt vonstattengeht. Der Anbau von Sonderkulturen wie Obst und Gemüse oder von Wein und Hopfen sowie die Saat- und Pflanzengutvermehrung sind davon zudem ausdrücklich ausgenommen. Für Ackerland wird der kooperative Ansatz zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft dem Ordnungsrecht vorgezogen. Das sind nur einige Beispiele für die Erfolge, die die Union bereits vor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen erzielen konnte.
Julia Klöckner hat die Punkte genannt, die aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion für das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz wichtig sind. Dazu zählt auch die gesetzliche Absicherung der Länderöffnungsklausel, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist. "Vereinbarungen zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerien wie bei uns in Niedersachsen zeigen, dass eine freiwillige Kooperation funktioniert", erklärt MGB. Deshalb setzt die Unionsfraktion auf einen gemeinsamen Weg. "Den sogenannten Niedersächsischen Weg unterstützte ich vollständig. Wir wollen, dass einvernehmlich getroffene Vereinbarungen wie eben der Niedersächsische Weg, den es in anderen Ländern in ähnlicher Art und Weise ebenfalls gibt, weiterhin Gültigkeit behalten. Viele Landwirte haben mir im persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ihnen das besonders wichtig ist. Wir als CDU/CSU haben schon jetzt von Seiten der Landwirtschaft viel Lob für die von uns erreichten Änderungen bekommen", betont Grosse-Brömer. Die CDU/CSU-Fraktion wird die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf daher natürlich engagiert begleiten.
Austausch zum Bundesjagdgesetz

Aktuell beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit der Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Am 27. Januar wurde der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Über den Entwurf tauschte sich Michael Grosse-Brömer in dieser Woche gemeinsam mit Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion aus. Grosse-Brömer (auf dem Foto gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes, Dr. Volker Böhning, auf der Internationalen Grünen Woche 2020) hatte in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Gespräche zu der anstehenden Novellierung geführt. Die aktuelle Änderung wäre die erste größere Novelle des Bundesjagdgesetz seit 1976.
Nothilfen für krisengeschüttelte Nutztierhalter
Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Überbrückungshilfe III für landwirtschaftliche Tierhalter angepasst und der Katalog der erstattungsfähigen Kosten ausgeweitet worden. Nun sind auch Tierfutter und Tierarztkosten förderfähig. Höfe mit starken Umsatzrückgängen können damit finanzielle Löcher stopfen.

Von den Schließungen der Gastronomie und dem Ausfall von Veranstaltungen als Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe indirekt betroffen. Deshalb wird die bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III ausgeweitet. Die Hilfen sehen eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Antragsberechtigt sind unter anderem Betriebe mit einem Umsatzrückgang von 30 Prozent in einem Einzelmonat zwischen November 2020 und Juni 2021.
Mehr Information zur Überbrückungshilfe III
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