Brief aus Berlin - Ausgabe 5
Liebe Leserinnen und Leser,
in der Hoffnung, dass Sie gut in das neue Jahr gestartet sind, begrüße ich Sie zur ersten Ausgabe meines Briefes aus Berlin in 2022. Sie und Ihre Familien konnten hoffentlich ein frohes Weihnachtsfest feiern und dabei ein paar besinnliche Tage genießen. Durch die Omikron-Variante beschäftigt uns Corona leider noch immer und das Virus beeinflusst nach wie vor unser Leben. Trotz aller Zumutungen und notwendigem Verzicht halten Sie es doch für das neue Jahr gerne wie Albert Einstein, der einmal sagte: „Denken müssen wir ja sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?“
in der Hoffnung, dass Sie gut in das neue Jahr gestartet sind, begrüße ich Sie zur ersten Ausgabe meines Briefes aus Berlin in 2022. Sie und Ihre Familien konnten hoffentlich ein frohes Weihnachtsfest feiern und dabei ein paar besinnliche Tage genießen. Durch die Omikron-Variante beschäftigt uns Corona leider noch immer und das Virus beeinflusst nach wie vor unser Leben. Trotz aller Zumutungen und notwendigem Verzicht halten Sie es doch für das neue Jahr gerne wie Albert Einstein, der einmal sagte: „Denken müssen wir ja sowieso. Warum dann nicht gleich positiv?“
Ihr
Bundesregierung darf sich bei Corona nicht aus Verantwortung stehlen
Nachdem der neue Bundeskanzler Olaf Scholz im November angekündigt hatte, dass ab Anfang Februar, Anfang März eine allgemeine Impfpflicht für alle in Deutschland gelten solle, hat die Ampelkoalition es bis heute nicht geschafft, einen dafür notwendigen Gesetzesentwurf vorzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes, Krankenhäuser, Schulen und Betriebe sind aber auf eine klare und verlässliche Strategie im Kampf gegen die Corona-Pandemie angewiesen.
Noch immer ist nicht geklärt, worüber bei einer allgemeinen Impfpflicht genau abgestimmt werden soll. Die Bundesregierung muss hier endlich einen Vorschlag auf den Tisch legen. Das Problem dabei ist, dass die Ampel gar nicht weiß, was sie möchte. Olaf Scholz muss nun endlich seine Führungsschwäche überwinden und klarstellen, ob und wenn ja, welche Impfpflicht die Ampel vorschlägt.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Wir erwarten zunächst tragfähige Vorschläge der Bundesregierung, wie die Impflücke geschlossen werden soll. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung schon gleich bei der ersten großen Entscheidung in der neuen Legislaturperiode unter pauschalem Verweis darauf, dass das eine Gewissensfrage der Abgeordneten sei, eine eigene Positionierung verweigert.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat deshalb eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Wir erwarten zunächst tragfähige Vorschläge der Bundesregierung, wie die Impflücke geschlossen werden soll. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung schon gleich bei der ersten großen Entscheidung in der neuen Legislaturperiode unter pauschalem Verweis darauf, dass das eine Gewissensfrage der Abgeordneten sei, eine eigene Positionierung verweigert.
Zur kleinen Anfrage
Wirtschaftsausschuss tagt zum zweiten Mal
Im Deutschen Bundestag hat die erste vollständige Sitzungswoche in 2022 stattgefunden. In der zweiten Sitzung des Wirtschaftsausschusses unter der Leitung von Michael Grosse-Brömer wurde der SPD-Abgeordnete Hannes Walter (siehe Bild) zum Stellvertreter von Michael Grosse-Brömer gewählt. Zu Gast im Ausschuss war außerdem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner, der den Ausschussmitgliedern unter anderem zu den Themen der Corona-Hilfen und Inflation Rede und Antwort stand.
Fragwürdige Kreditpolster beim Nachtragshaushalt
Der Entwurf für den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Eines ist klar: Die Ampel-Koalition braucht Geld, sehr viel Geld - und zwar dringend. Es wurden zu viele Versprechungen gemacht, die sich nur mit zusätzlichen Schulden finanzieren lassen. Die Ampel-Koalition will Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie nutzen, um sich ein komfortables Kreditpolster für die kommenden Jahre zu schaffen. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich nicht haltbar. Wir behalten uns daher eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor. Die Frage, ob und wie sich der Bund mit zweistelligen Milliardenbeträgen verschuldet, ist für uns eine essentielle Frage von Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Haushaltspolitik. Auch der Bundesrechnungshof hat den Nachtragshaushalt in einer Stellungnahme als "verfassungsrechtlich zweifelhaft" bezeichnet.
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